Kosten Psychotherapie
Privat versicherte Patienten & Beihilfe
In aller Regel erstatten private Krankenversicherungen & Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie. Im Einzelfall hängt dies von Ihrem individuellen Tarif ab (z.B. gibt es häufig eine maximale Anzahl an Sitzungen, die pro Jahr erstattet werden). Bitte erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig direkt bei Ihrem Kostenträger.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Probatorik und Therapie umfassen mindestens die folgenden Leistungen:
GOP-Ziffer | Leistung | Gebühren |
2 x 812A | Sprechstunde, 50 min | 134,06 € |
870, 801A | Probatorische Sitzung, 50 min | 134,07 € |
855A, 801A | Diagnostische Testung/ Diagnostisches Interview | 109,27 € |
860A, 801A | Biografische Anamnese | 156,86 € |
808 | Therapieeinleitung beim Kostenträger | 53,62 € |
2 x 812A, 801A | Therapiesitzung, 50 min | 167,58 € |
Vertragspartner im Rahmen einer Psychotherapie sind Sie selbst und nicht Ihre Versicherung oder Beihilfe. Dementsprechend erklären Sie sich bereit, die Gebühren der Behandlung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung in voller Höhe und unabhängig davon, ob die Krankenversicherung oder Beihilfe bereits gezahlt hat, zu entrichten.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Grundlage der Abrechnung ist ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Gesetzlich versicherte Patienten
Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Kosten Coaching
Die Kosten für eine Coachingsitzung als Selbstzahler betragen 160 Euro.
Ausfallhonorar Psychotherapie & Coaching
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen wollen oder können, werden Sie gebeten, sich mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin abzumelden. Sie können mir dazu eine Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen, mir eine SMS schreiben oder mir per E-Mail Bescheid geben. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar für die versäumte Sitzung in Rechnung gestellt. Dieses wird von den Kostenträgern nicht übernommen.